Kündigung & Kaution

Darf man ein Teil der Nebenkosten einbehalten? 

Nach dem Auszug kann es vorkommen, dass die letzte Nebenkostenabrechnung noch nicht erstellt wurde. In solchen Fällen ist es üblich, dass ein angemessener Teil der Kaution vorübergehend einbehalten wird, um mögliche Nachzahlungen abzusichern.

Der einbehaltene Betrag muss jedoch verhältnismäßig sein und sich am voraussichtlich zu erwartenden Nachzahlungsbetrag orientieren.
Ein vollständiger Einbehalt der Kaution ist hierfür in der Regel nicht zulässig.

Wofür darf die Kaution verwendet werden?

  • Die Kaution dient dem Vermieter als Sicherheit für berechtigte Forderungen aus dem Mietverhältnis. Dazu zählen zum Beispiel:
  • ausstehende Mietzahlungen
  • Schäden an der Wohnung
  • Nachzahlungen aus der Nebenkostenabrechnung
  • Ein Einbehalt ist nur zulässig, wenn tatsächlich entsprechende Ansprüche bestehen.

Wichtige Regeln zur Kaution:

  • ✔ Die Kaution darf maximal drei Monatskaltmieten betragen
    ✔ Sie muss getrennt vom Vermögen des Vermieters angelegt werden
    ✔ Ein Einbehalt ist nur für berechtigte Forderungen zulässig
    ✔ Die Rückzahlung erfolgt nach einer angemessenen Prüfungsfrist
    ✔ Zinsen aus der Kautionsanlage stehen grundsätzlich dem Mieter zu

Unsicher bei Kaution oder Nebenkosten?

Wenn Fragen zum Einbehalt der Kaution, zu offenen Nebenkosten oder zur eigenen Situation bestehen, können Sie uns gern eine kurze Nachricht senden.
Wir stellen weiterführende Informationen bereit und helfen dabei, die geltenden Regelungen besser einzuordnen.

Der Auszug aus der Mietwohnung – worauf zu achten ist:

Der Auszug ist ein wichtiger Schritt im Mietverhältnis. Damit dieser reibungslos verläuft, sollten Kündigung, Wohnungsabnahme und die Rückzahlung der Kaution gut vorbereitet sein.

Kündigungsfristen:

Mietverträge enthalten Regelungen zur Kündigung. Für Mieterinnen und Mieter gilt in der Regel eine gesetzliche Kündigungsfrist von drei Monaten, sofern keine abweichenden Vereinbarungen bestehen.

Wichtig dabei:

  • Die Kündigung sollte schriftlich erfolgen
  • Sie muss fristgerecht beim Vermieter eingehen
  • Schönheitsreparaturen beim Auszug

Ob Schönheitsreparaturen beim Auszug durchzuführen sind, hängt von den Regelungen im Mietvertrag ab.
Nicht jede Klausel ist automatisch wirksam. Ein genauer Blick in den Vertrag hilft, unnötige Arbeiten oder Kosten zu vermeiden.

Wohnungsabnahme:

Bei der Wohnungsabnahme wird der Zustand der Wohnung dokumentiert.
Ein Abnahmeprotokoll schafft Klarheit über mögliche Mängel oder Schäden und dient als Grundlage für spätere Rückfragen.

Es empfiehlt sich:

  • den Zustand sorgfältig zu prüfen
  • Mängel festzuhalten
  • das Protokoll aufzubewahren

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